Ab August online möglich: GmbH-Gründung und Handelsregisteranmeldung

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Thematik: IT & Digitalisierung

Seit dem 1. August 2022 sind die Gründung einer GmbH oder UG und bestimmte notarielle Anmeldungen beim Handelsregister auch online möglich.

Eine GmbH-Gründung kann zukünftig ohne persönliches Erscheinen per Online-Meeting mit dem Notar erfolgen, ortsunabhängig, das heißt zum Beispiel auch vom Ausland aus. Das Online-Verfahren tritt als eine Möglichkeit neben das bisherige Präsenzverfahren vor dem Notar, das auch weiterhin wie bisher erhalten bleibt. Sind mehrere Gesellschaftsgründer vorhanden, kann auch ein gemischtes Verfahren angewendet werden, indem zum Beispiel ein Gesellschafter persönlich beim Notar vor Ort anwesend ist, während ein anderer online teilnimmt. Der Notar wird die Beurkundung per Videokonferenz allerdings ablehnen, wenn er die Erfüllung seiner Amtspflichten bei diesem Verfahren nicht gewährleisten kann, weil zum Beispiel keine sichere Identifizierung der Beteiligten möglich ist oder keine ausreichend stabile Internetverbindung zur Verfügung steht.

Zunächst beschränkt sich die Möglichkeit einer Online-Gründung auf die Gesellschaftsformen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) und auch für diese ausschließlich auf Bargründungen. Für andere Rechtsformen und Sachgründungen oder gemischte Barund Sachgründungen von GmbH kann das Online-Verfahren noch nicht genutzt werden.

Unternehmen, die eine Eintragung oder Änderung im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister vornehmen wollen, müssen diese immer in notarieller Form beim Registergericht anmelden. Bestimmte, das heißt nicht sämtliche Anmeldungen können zukünftig alternativ zur Präsenzbeglaubigung über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer erfolgen. Weitere Online-Verfahren wie zum Beispiel Anmeldungen zum Vereinsregister oder die Sachgründung einer GmbH, sollen ab August 2023 möglich sein.

 

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