Baumschulerlass: Daten gesucht!

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Thematik: Rechnungswesen

Für die steuerliche Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben erlaubt die Finanzverwaltung seit vielen Jahrzehnten anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein einfaches pauschales Verfahren. Die bisherige Fassung des sogenannten Baumschulerlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist derzeit bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/23 beziehungsweise 2023 anwendbar. Das BMF führt aktuell eine Verbändeanhörung zu einer möglichen Verlängerung durch und macht nochmals darauf aufmerksam, dass in ausreichendem Umfang repräsentative Daten von Baumschulbetrieben im Rahmen des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ vorliegen müssen, um den Baumschulerlass dauerhaft aufrechterhalten zu können.

Dieser Betriebsvergleich wird durch das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau der Leibnitz-Universität Hannover durchgeführt. Bei Interesse kann Ihre Kanzlei Sie bei der Teilnahme am Betriebsvergleich 4.0 unterstützen.

 

Bildnachweis: ©4kodiak / istockphoto.com

 

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