Energiekosten: Härtefallregelungen für KMU und Privathaushalte

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Thematik: Betriebswirtschaft

Die Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen, über die wir ausführlich berichtet hatten, sollen Bürger und Unternehmen, die Strom, Erdgas und Fernwärme beziehen, von den stark gestiegen Energiepreisen entlasten. Einige Bundesländer haben in Absprache mit dem Bund zusätzliche Härtefallhilfen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aufgelegt, die unabhängig von der Art des verwendeten Energieträgers beantragt werden können. Außerdem hat die Bundesregierung inzwischen für stark von Energiepreissteigerungen belastete private Haushalte, die zum Heizen sogenannte nichtleitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle oder Koks verwenden, Hilfsgelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt, da diese Energieträger in den gesetzlichen Preisbremsen nicht berücksichtigt sind. Hier die wichtigsten Eckdaten zu diesen Härtefallhilfen im Überblick: 

Härtefallregelungen für KMU (alle Energieträger)

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein werden Energie-Härtefallhilfen für KMU über die Investitionsbank abgewickelt (www.ib-sh.de). Das Land hat sein Hilfsprogramm in zwei Tranchen unterteilt: Tranche 1 bezieht sich auf das Jahr 2022, Tranche 2 auf das Jahr 2023. Aktuell lassen sich nur Hilfen aus der ersten Tranche beantragen. Ab wann Anträge für Gelder aus Tranche 2 gestellt werden können, steht noch nicht fest.

Hilfsgelder aus Tranche 1 können wahlweise für das Gesamtjahr 2022 oder den Zeitraum Juni bis November 2022 beantragt werden. Die Wahl des Förderzeitraumes entscheidet über den zu Vergleichszwecken heranzuziehenden Referenzzeitraum (Gesamtjahr 2021 oder der Zeitraum Juni bis November 2021). Antragsberechtigt sind letztverbrauchende KMU. Hierzu zählen auch selbständige tätige Freiberufler, alle Rechtsformen und alle Branchen einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion sowie Sozialunternehmen, Zweckbetriebe etc., wenn sie auch unternehmerisch tätig sind. Bedingung ist stets eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb. Gefördert werden KMU,

  • wenn sie eine Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten je Energieträger, für den eine Hilfe beantragt wird, gegenüber dem dem Referenzzeitraum nachweisen können und
  • der Anteil der betrieblich bedingten Energiekosten aller Energieträger am Gesamtumsatz im gewählten Förderzeitraum mindestens sechs Prozent betrug und
  • sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Referenzzeitraum durch gestiegene Energiekosten signifikant verschlechtert hat, das heißt der Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) um mindestens 50 % und mindestens 5.000 Euro, und zwar zu mindestens 50 % durch gestiegene betrieblich bedingte Energiekosten verursacht, zurückgegangen ist.

Die Höhe der Härtefallhilfen beträgt für leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme 1/12 der Jahresverbrauchsmenge 2022, multipliziert mit dem Monatspreis für den November 2022. Für nicht leitungsgebundene Energieträger beträgt die Förderung 1/24 der Energiekosten der Jahre 2021 und 2022. Eine Förderung wird erst ab einem Betrag von 2.000 Euro gewährt, die maximale Förderhöhe beträgt 200.000 Euro.

Anträge sind bis spätestens 31.03.2024 unter www.ibsh.de zu stellen. Die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und der Antragshöhe muss durch einen prüfenden Dritten wie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestätigt werden.

 

Mecklenburg-Vorpommern

Während die Landesregierung in Schleswig- Holstein Energie-Härtefallhilfen für KMU längerfristig als Hilfsprogramm konzipiert hat, war in Mecklenburg-Vorpommern die Beantragung von Hilfsgeldern aus einem ähnlichen Programm nur in einem sehr kurzen Zeitraum vom 15.02. bis 26.04.2023. möglich. Das Finanzministerium Mecklenburg- Vorpommern erklärte auf Nachfrage, dass keine Neuauflage der Hilfen geplant sei.

 

Niedersachsen

Die NBank (www.nbank.de) hat als Förderinstitut des Landes Niedersachsen in den Monaten Februar und März 2023 nur sechs Wochen lang Anträge auf Energie- Härtefallhilfen entgegengenommen. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern ist in Niedersachsen für den Spätsommer/Herbst allerdings bereits eine Neuauflage des Programms mit angepassten Förderbedingungen geplant. Insgesamt stehen in Niedersachen Hilfsgelder von 300 Millionen Euro zur Verfügung, in der ersten Förderrunde sollten rund 100 Millionen Euro ausgezahlt werden.

 

Bremen und Hamburg

Auch die Länder Bremen und Hamburg ließen Betroffenen nur wenig Zeit für einen Förderantrag. In Bremen war eine Antragstellung vom 23.02. bis zum 31.03.2023 möglich, in Hamburg vom 03.04. bis 30.06.2023. Hinzu kommt, dass Hamburg seine Energie- Härtefallhilfen auf Nutzer von Strom, Gas und Fernwärme begrenzt hatte. Unternehmen, die nichtleitungsgebundene Energieträger verwenden, konnten keine Härtefallförderung beanspruchen.

 

Brandenburg

Das Land Brandenburg hat ein ähnliches Hilfsprogramm wie Schleswig-Holstein aufgelegt. Hier ist die Investitionsbank der Ansprechpartner (www.ilb.de). Antragsschluss ist der 10.11.2023.

 

Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen vergibt an KMU besondere Energie-Härtefallhilfen. Anträge können noch bis zum 30.09.2023 über die NRW.BANK gestellt werden (www.nrwbank.de).

 

Härtefallregelungen für Privathaushalte (ausschließlich nichtleitungsgebundene Energieträger)

Bundesweit unterstützt die Bundesregierung rückwirkend Privathaushalte, die für nicht leitungsgebundenen Energieträger im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten. Bei Heizöl liegt der Referenzpreis beispielsweise bei 71 ct/l inkl. USt. Von dem Betrag, der über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgeht, übernimmt der Staat 80 %. Eine Unterstützungsleistung wird nur ausgezahlt, wenn diese mindestens 100 Euro beträgt. Die pro Einzelfall maximal mögliche Entlastung beträgt 2.000 Euro. Insgesamt stehen bundesweit 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Ist das Geld ausgeschöpft, sollen keine Härtefallhilfen mehr bewilligt werden.

Antragsberechtigt sind die Betreiber von zentralen Heizanlagen, Einzelöfen, die an Schornsteine angeschlossen sind, Kaminen und Feuerstellen von Etagenheizungen. Als Betreiber gilt der Adressat der Brennstoffrechnung. Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden. Wird die Heizungsanlage durch einen Vermieter oder den Verwalter einer Eigentümergemeinschaft betrieben, kann nur dieser den Antrag für das gesamte Wohngebäude stellen. Vermieter sind verpflichtet, die Unterstützungszahlung mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die zugehörigen Haushalte weiterzugeben. Wichtig für Sozialleistungsempfänger: Wurden die Heizkosten im Jahr 2022 bereits ganz oder teilweise bei staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Bedarf berücksichtigt (wie etwa bei der Grundsicherung und dem Bürgergeld), können die Härtefallhilfen auf diese Sozialleistungen angerechnet werden. Die Lieferung des Brennstoffes muss zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 erfolgt sein. Bei Lieferverzögerungen können auch Lieferungen bis zum 31. März 2023 berücksichtigt werden, wenn eine Bestellung bis zum 1. Dezember 2022 nachgewiesen werden kann.

Da sich die Härtefallhilfen ausschließlich an Privathaushalte richten, werden Heizkosten für vom Wohnbereich abgetrennte Einheiten, die der land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung dienen wie Praxis- oder Verkaufsräume, Werkstätten, Büros, Ferienwohnungen, Lagerräume etc. nicht gefördert. Der auf diese Flächen entfallende Anteil der Heizund Warmwasserkosten ist bei der Antragsstellung herauszurechnen. Beträgt die nicht begünstigte Fläche nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtnutzfläche, ist die anteilige Korrektur nicht erforderlich.

Anträge können bis zum 20.10.2023 unter

driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

an das Bundesland gestellt werden, in dem sich die Heizungsanlage befindet, lediglich Bayern, Berlin, und Nordrhein-Westfalen haben eigene Portale eingerichtet.

 

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