Hotelfrühstück unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz – Aufteilung eines...
Bereits vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent nur für eine kurzfristige Vermietung im engeren Sinne gilt, nicht hingegen für Frühstücksleistungen und sonstige...
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