Fiskus darf Hilfe nicht pfänden
Die Corona-Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlage im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und dient nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor März 2020 entstanden sind. So urteilte das Finanzgericht...
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